| Hausverwaltungen
sehen sich zunehmend den Forderungen der Eigentümergemeinschaft kostengünstiger Verwaltung und mangelfreier Instandhaltung des Anwesens ausgesetzt. Themen wie:
verlangen ein großes Maß an technischer Kenntnis, konstruktivem Verständnis und kaufmännischem wie juristischem Wissen. Zumindest im Bereich der Technik steht der Sachverständige unterstützend zur Verfügung, damit Fehlplanungen, unwirtschaftliche oder technisch unausgereifte Bauleistungen vermieden werden können. Oft ist es nicht damit getan, z.B. den Maler zur Sanierung von Schäden in Putz und Anstrich zu beauftragen, da die Ursache der Schäden an anderer Stelle liegt. Ebenso verhält es sich bei Feuchtigkeitsschäden u.v.a.m. Wird hier von der Hausverwaltung irrtümlich falsch entschieden, stehen Beschwerden bis hin zu Abmahnungen von der ETG ins Haus. Durch Einschaltung eines beratend wirkenden Sachverständigen, der jeweils die Ursache der relevanten Schäden oder Beschwerden zu analysieren in der Lage ist, können Ärger, Kosten, Verwaltungsaufwand und Vertrauensverlust vermieden werden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst, aber übernehmen Sie nicht Verantwortung, wo Ihr Fachgebiet endet. Es wird Ihnen nicht gedankt.
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