| Haftpflichtversicherungen
Ein Handwerker verursacht an Ihrem Anwesen einen Schaden durch mangelhafte Arbeit. Hier werden Sie - sofern es sich nicht um einen Schaden am Gewerk des Handwerkers selbst handelt, für das keine Haftpflichtversicherung besteht - vom Handwerker an dessen Haftpflichtversicherung verwiesen. Die Versicherung schickt Ihnen einen Mann - im besten Fall einen unabhängigen Sachverständigen - der den Schaden begutachtet, die Mängelbeseitigung und Sanierungsmaßnahmen bestimmt und den Schadenersatz festlegt. Sie werden selten beurteilen können, ob diese Maßnahmen ausreichen, der Schadenersatz hoch genug festgestellt wurde und ob dann die eigentliche Ursache des Schadens - der Mangel -behoben ist. Aus ersichtlichen Gründen könnte der Vertreter der Versicherung bestrebt sein, den Schadenersatz möglichst niedrig festzulegen. Ich empfehle Ihnen, einen Sachverständigen auf Ihrer Seite einzuschalten, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt, von sich aus mit dieser in Verhandlungen eintritt und die Mängelbeseitigung bestimmt und überwacht. Seine Kosten werden - wenn der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist - von der Versicherung getragen, denn Sachverständigenkosten gehören hier zu den Schadenskosten!
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